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Arbeitssicherheit MünchenIngenieurbüro Feicht 089 80 99 77 16

Dienstleistungen

Arbeitsschutz aus einer Hand

Die Thematik Arbeitsschutz ist vielschichtig und teilweise komplex. Bei uns greifen die Zahnräder ineinander: Wir verzahnen unsere Dienstleistungen bewusst und bieten sie aus einer Hand an – als modulares Komplettpaket für Ihre individuellen Bedürfnisse.

DGUV Vorschrift 2

Sicherheitstechnische Regelbetreuung

Sie suchen eine extern bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit? Unser Beratungsansatz geht über die reine Erfüllung gesetzlicher Vorgaben hinaus.

Bei Neukunden sehen wir uns zuerst die Organisationspflichten im Arbeitsschutz strukturiert an – Erste Hilfe, Brandschutz, Gefährdungsbeurteilung, regelmäßige Unterweisung. Ziel ist die rechtssichere Aufstellung Ihres Betriebs. In einer anschließenden Begehung zeigen wir betriebsspezifische Optimierungsmöglichkeiten auf; Sie erhalten ein klar gegliedertes Protokoll mit verständlichen, umsetzbaren nächsten Schritten.

Gesetze und Vorschriften setzen Leitplanken. Innerhalb dieser Leitplanken finden wir Lösungen, die zu Ihren betrieblichen Rahmenbedingungen passen. Als systemische Arbeitsschutzexperten stellen wir Ihr Anliegen in den Mittelpunkt und betrachten Ihr Unternehmen mit seinen Zielen und Ressourcen als Ganzes – kooperativ, nicht mit erhobenem Zeigefinger.

Drei Betreuungsformen, ein Anbieter

  1. Regelbetreuung für Kleinbetriebe

    Bis 10 Beschäftigte: keine festgeschriebene Einsatzzeit. Für die Grundbetreuung reicht der Besuch einer erstberatenden Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines Betriebsarztes; bei bestimmten Anlässen muss der Unternehmer sie hinzuziehen.

  2. Regelbetreuung

    Mehr als 10 Beschäftigte: Grundbetreuungszeit nach Mitarbeiterzahl und Wirtschaftszweig, ergänzt um eine betriebsspezifische Betreuung für besondere Gefährdungen.

  3. Alternative bedarfsorientierte Betreuung

    Unter anderem für BGW-versicherte Betriebe bis 50 Beschäftigte. Der Unternehmer qualifiziert sich selbst; Betreuung vor Ort nur bei Bedarf. Zur Unternehmerschulung

§ 5 Arbeitsschutzgesetz

Gefährdungsbeurteilung

Sie haben für Ihr Unternehmen keine Gefährdungsbeurteilung – oder sie ist in die Jahre gekommen? Gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung oder Aktualisierung. Die Beurteilung soll Ihnen einen Mehrwert bringen und keine reine Pflichterfüllung sein.

§ 12 Arbeitsschutzgesetz

Unterweisung

Unterweisungen gelten oft als trocken, langweilig und lästige Pflicht. Das Vorlesen von Powerpoint-Folien oder gekaufte Software helfen selten, Akzeptanz zwischen Beschäftigten und Führungskräften aufzubauen. Wir unterweisen moderierend, interaktiv und unterhaltsam – lassen Sie sich vom Gegenteil überzeugen.

Digitale Live-Unterweisung

Führungskräfte und Beschäftigte mehrerer Unternehmen nehmen per Videokonferenz an der Unterweisung mit unserem Dozenten teil. Die Grundthemen, die für alle Betriebe gelten, behandeln wir interaktiv; anschließend ergänzt jede Führungskraft in einem eigenen Breakout-Raum die betriebsspezifischen Punkte – der Dozent schaltet sich bei Bedarf dazu.

  1. Online anmelden, bis zu 10 Teilnehmende pro Betrieb.
  2. Einladungslink erhalten und weitergeben.
  3. Zum Termin teilnehmen – ca. 1,5 Stunden.
  4. Rechtssicherer Unterweisungsnachweis für Sie, Teilnahmebestätigung für alle.

38 € zzgl. USt. pro Teilnehmer

PC oder Laptop mit Kamera und Mikrofon; auf Tablet oder Smartphone idealerweise mit der Google-Meet-App. Ab 20 Teilnehmenden vereinbaren wir gern einen eigenen Termin nur für Ihren Betrieb.

Aktuell sind keine offenen Termine geplant – fragen Sie gern einen Termin an.

Unterweisung anfragen

Prävention

Unfalluntersuchung

Trotz aller präventiven Maßnahmen lässt sich nicht jeder Arbeitsunfall verhindern. Aber man kann aus Unfällen lernen. Unser Ziel ist dabei nicht die „Schuldigensuche“, sondern die Prävention.

DGUV Vorschrift 3

Prüfung von Elektrogeräten

Fehlerhafte elektrische Geräte sind die Hauptbrandursache in Unternehmen, und ein Stromschlag kann schwere Folgen haben. Ursache sind oft unsachgemäße Handhabung und alterungsbedingter Verschleiß – deshalb ist die jährliche Prüfung ortsveränderlicher Geräte gefordert, also aller beweglichen Geräte mit Stromkabel.

Wir prüfen nach DGUV V 3 § 5 und DIN VDE 0701-0702 mit Prüfgerät, bringen die Prüfplakette an und schicken Ihnen das Prüfprotokoll als Nachweis elektronisch zu. Die Prüfung bieten wir nur Unternehmen an, die wir auch sicherheitstechnisch betreuen.

Ihre Investition

Prüftätigkeit
85,00 € pro Stunde
Abrechnung
je angefangene ¼ Stunde, Mindestprüfzeit 1 Stunde; Anfahrtszeit zählt als Arbeitszeit
Kfz-Pauschale
40,00 € pro Prüftag
Prüfprotokoll
30,00 € Pauschale

Prüftermin vereinbaren

Arbeitsmedizin

Betriebsarzt

Sie suchen auch einen Betriebsarzt? Gern präsentieren wir Ihnen ein gemeinsames Angebot mit unserem langjährigen arbeitsmedizinischen Kooperationspartner. Die Betreuung erfolgt wie aus einer Hand.

Arbeitsschutz und Corona

Infektionsschutz im Betrieb

Die Präventionsberatung zur Corona-Pandemie hat unsere Arbeit 2021 maßgeblich geprägt. Das zentrale Instrument ist die Gefährdungsbeurteilung: geeignete Maßnahmen finden, umsetzen und ihre Wirksamkeit dokumentieren – mit Hygieneplan und einer Unterweisung der Beschäftigten samt Nachweis. Gern beraten wir Sie zu angepassten Gefährdungsbeurteilungen und spezifischen Unterweisungen zum Infektionsschutz.